Wasser-Wasser Wärmepumpe

 

Bauliche Voraussetzungen

 

  • Grundwasser muss in ausreichender Menge und guter Qualität vorhanden sein
  • eine besonders gründliche Planung und Ausführung durch das Bohrunternehmen ist erforderlich
  • eine Genehmigung der Wasserbehörde wird vom Bohrunternehmen eingeholt
  • die Entfernung zwischen Saugbrunnen und Schluckbrunnen muss ca. 15 m betragen
  • die Fließrichtung des Grundwasser soll von Saugbrunnen zum Schluckbrunnen sein
  • durch eine Probebohrung wird die Grundwassermenge und die Qualität sichergestellt
  • Bei Nach- oder Umrüstung ist genauestens auf den Heizbedarf bzw. Heizleistung des Gebäudes zu achten.