Wasser-Wasser Wärmepumpe
Bauliche Voraussetzungen
- Grundwasser muss in ausreichender Menge und guter Qualität vorhanden sein
- eine besonders gründliche Planung und Ausführung durch das Bohrunternehmen ist erforderlich
- eine Genehmigung der Wasserbehörde wird vom Bohrunternehmen eingeholt
- die Entfernung zwischen Saugbrunnen und Schluckbrunnen muss ca. 15 m betragen
- die Fließrichtung des Grundwasser soll von Saugbrunnen zum Schluckbrunnen sein
- durch eine Probebohrung wird die Grundwassermenge und die Qualität sichergestellt
- Bei Nach- oder Umrüstung ist genauestens auf den Heizbedarf bzw. Heizleistung des Gebäudes zu achten.
|
|
|
|